Seit Jahrzehnten beschäftige ich mich beruflich mit IT. Deshalb kommt mir die Diskussion, die gerade über künstliche Intelligenz und unsere Sozialgerichte geführt wird, erschreckend bekannt vor. Eine neue Technik verändert die Spielregeln, sie eröffnet Möglichkeiten, die es vorher nicht gab – und in Deutschland dauert es nicht lange, bis die erste Frage lautet: Wie können wir das begrenzen?
Der SWR berichtet über einen erheblichen Anstieg der Eilverfahren an den acht Sozialgerichten in Baden-Württemberg. Innerhalb eines Jahres sollen sie um 60 Prozent gestiegen sein, bei Bürgergeldverfahren sogar um 80 Prozent auf rund 2.200 Fälle. Gleichzeitig häufen sich offenbar Schriftsätze, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Dutzende Seiten, hundert Seiten, in einem Extremfall sogar 4.500 Seiten. Das ist natürlich absurd. Kein Mensch braucht 4.500 Seiten, um sein Recht einzufordern.
Aber ist damit wirklich die KI das Problem?
Diese Frage fehlt mir in der Diskussion. Denn aus der Tatsache, dass die Zahl der Verfahren steigt und gleichzeitig immer mehr Menschen KI benutzen, folgt noch lange nicht, dass die KI diese Streitigkeiten verursacht hat. Vielleicht ermöglicht sie lediglich Menschen, sich gegen Entscheidungen zu wehren, die früher aufgegeben hätten. Weil sie keinen Anwalt fanden. Weil ihnen das Geld fehlte. Weil sie einen Bescheid nicht verstanden. Oder weil sie schlicht nicht wussten, wie sie ihre Rechte durchsetzen sollten.
Gerade vor Sozialgerichten geht es schließlich nicht um irgendwelche akademischen Rechtsfragen. Es geht um Bürgergeld, Erwerbsminderungsrenten, Krankengeld, Schwerbehinderung, Therapien oder Hilfsmittel. Für die Betroffenen können solche Entscheidungen existenziell sein.
Natürlich gibt es ein Problem mit schlecht eingesetzter KI. Wer einen Bescheid hochlädt und anschließend lediglich befiehlt: „Schreib mir eine möglichst ausführliche Klage“, darf sich nicht wundern, wenn die Maschine seitenweise juristische Tapete produziert. Noch schlimmer wird es, wenn angebliche Urteile zitiert werden, die gar nicht existieren, Aktenzeichen erfunden werden oder derselbe Gedanke fünfmal in unterschiedlichen Formulierungen auftaucht.
Das ist keine qualifizierte Rechtsberatung. Das ist schlechter Umgang mit einem mächtigen Werkzeug.
Richtig eingesetzt kann KI genau das Gegenteil leisten. Sie kann einen komplizierten Sachverhalt ordnen, Bescheide vergleichen, Widersprüche erkennen, Argumente der Gegenseite herausarbeiten, Unterlagen durchsuchen und den entscheidenden Vortrag auf wenige Seiten verdichten. Quellen und Urteile müssen selbstverständlich überprüft werden. Denken muss der Mensch immer noch selbst. Das Werkzeug nimmt ihm Arbeit ab, nicht die Verantwortung.
Und nun kommt der Teil, bei dem meine jahrzehntelange IT-Erfahrung Alarm schlägt. Baden-Württembergs Justizminister Moritz Oppelt denkt laut SWR bereits über eine Begrenzung des Umfangs von Schriftsätzen in Verfahren ohne Anwaltszwang nach.
Da ist sie wieder, die typisch deutsche Reaktion auf technische Innovation.
Wir haben ein neues Werkzeug. Menschen benutzen es. Bestehende Strukturen kommen damit nicht zurecht. Und statt zuerst die Strukturen zu modernisieren, denken wir darüber nach, die Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken.
Das erinnert mich fatal an manche Entwicklung beim Datenschutz. Datenschutz ist notwendig und richtig. Aber wir haben es in Deutschland hervorragend verstanden, aus einem notwendigen Schutzinstrument an vielen Stellen ein Bürokratiemonster und eine Digitalisierungsbremse zu machen. Andere entwickeln Anwendungen, wir diskutieren Einwilligungserklärungen.
Bei der KI dürfen wir denselben Fehler nicht wiederholen.
Wenn Bürger mit KI 100 Seiten produzieren können, dann kann die Justiz ebenfalls KI einsetzen, um diese 100 Seiten zu analysieren. Sie kann Wiederholungen erkennen, Anträge herausfiltern, Tatsachenbehauptungen strukturieren, Beweismittel zuordnen und zitierte Entscheidungen überprüfen. Nicht die Maschine soll das Urteil sprechen. Sie soll dem Richter die Arbeit erleichtern.
Dann hätten wir plötzlich eine ganz andere Diskussion.
Mich beschäftigt nämlich eine Frage viel mehr als die Zahl der Seiten: Was bedeutet es eigentlich, wenn durch KI plötzlich erheblich mehr Menschen Entscheidungen von Behörden überprüfen lassen?
Vielleicht zeigt uns die steigende Zahl der Verfahren nicht, dass die Bürger zu viel klagen. Vielleicht zeigt sie uns, wie viele früher darauf verzichtet haben, ihr Recht durchzusetzen.
Das wäre allerdings eine wesentlich unangenehmere Erkenntnis.
Denn dann hätte künstliche Intelligenz nicht in erster Linie ein neues Problem geschaffen. Sie hätte ein altes sichtbar gemacht.
Und genau darin liegt für mich die eigentliche Revolution: KI verändert das Kräfteverhältnis zwischen Institution und Bürger. Wissen, das früher Anwälten, Behörden und Spezialisten vorbehalten war, wird verfügbar. Nicht immer richtig, nicht immer zuverlässig und ganz sicher nicht ohne die Notwendigkeit, selbst zu denken. Aber verfügbar.
Darauf mit Begrenzungen zu reagieren, wäre der falsche Weg.
Wenn künstliche Intelligenz unsere Sozialgerichte tatsächlich an ihre Grenzen bringt, sollten wir deshalb nicht als Erstes fragen, wie wir die KI oder die Bürger bremsen können.
Wir sollten uns fragen, warum unsere Justiz nicht längst technisch in der Lage ist, damit umzugehen.
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